Der Neuland-Harkelin

Auszug aus der Vereinssatzung

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§ 3 Vereinszweck

(1) Allgemeine Zielsetzung der Vereins
Der Verein setzt sich zum Ziel, eine öffentliche Plattform für musikalische und künstlerische Auftritte zu bieten. Das Angebot richtet sich insbesondere an nicht professionelle Musiker und Künstler, denen in regelmäßigen Abständen ein Raum für die kreative Begegnung und den Austausch mit dem Publikum und anderen Akteuren bereitgestellt werden soll.

(2) Konkrete Ziele des Vereins
Dieses Ziel soll durch die Organisation und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen erreicht werden, bei denen gezielt nicht professionellen Künstlern, Musiker, Artisten, Lyriker, Komödianten etc. die Möglichkeit zum Auftritt gegeben wird. Die Veranstaltungen stehen unter dem Motto “Neuland entdecken” und sollen dem Publikum Gelegenheit zum spontanen Mitwirken bieten. Damit kann die oft bei kommerziellen bzw. professionellen Aufführungen vorherrschende Distanz zwischen Akteuren und Publikum aufgehoben werden. Darüber hinaus ist es ein Ziel, Treffen zum gegenseitigen Austausch der Akteure zu organisieren.

(3) Zielgebiet
Zielgebiet des Vereins ist das Rheinland mit Schwerpunkt in der Region Köln/Düsseldorf/Aachen sowie den angrenzenden Regionen in den Niederlanden und Belgien (Euregio).

§ 4 Vereinsmittel

(1) Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Fördermittel, Spenden und sonstige Zuwendungen.

(2) für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge, Förderbeiträge, ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

(3) Jedes Mitglied verpflichtet sich einmal jährlich zur Zahlung eines Beitrages. Beitragshöhe und Beitragshäufigkeit werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit EUR 24,– (2 EUR / Monat).

(4) Bei Austritt oder Ausschluss von Mitgliedern oder bei Auflösung des Vereins bestehen keine Ansprüche auf bezahlte Beiträge, Spenden oder sonstige Zuwendungen.

(5) Das vorhandene Vereinsvermögen wird nach der Auflösung einem gemeinnützigen Zweck zugeführt. (Siehe hierzu auch § 9 Absatz 4 ).

(6) Verwendung der Spenden und evtl. Einnahmen bei Veranstaltungen
Die Einnahmen und Spenden, die im Rahmen der Aktivitäten erzielt werden, werden für die Aufrechterhaltung des Betriebs des Vereins und neue Projekte im Sinne des Vereinszwecks verwandt. Überschüsse daraus sollen gemeinnützigen Projekten bzw. Einrichtungen zu gute kommen. Im besonderen Interesse liegt hier das Transportieren von Kunst in soziale Einrichtungen. Grundsätzlich kann aber jede als gemeinnützig anerkannte Einrichtung Geld aus den Überschüssen erhalten.

§ 5 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die in der Lage ist durch aktive Mitarbeit einen Beitrag zur Erfüllung des Vereinszwecks zu leisten und die die Satzung des Vereins anerkennt.
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Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne eine Kopie der vollständigen Satzung.